Archivierte Stelle: Gesundheits- und Krankenpfleger - Klinik für Strahlentherapie und Radioonkologie (w/m/d; 031/2022) in Leipzig
Archivierte Stelle: Gesundheits- und Krankenpfleger - Klinik für Strahlentherapie und Radioonkologie (w/m/d; 031/2022) in Leipzig
Leipzig
ab sofort
Für die Klinik für Strahlentherapie und Radioonkologie suchen wir
Gesundheits- und Krankenpfleger (w/m/d)
ab sofort | unbefristet | Vollzeit oder Teilzeit
Ihr Profil
| Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger/-in
| Sie konnten idealerweise bereits Berufserfahrung sammeln
| Sie verfügen idealerweise über eine abgeschlossene Fach-Weiterbildung oder sind bereit diese
durchzuführen
| Sie zeichnen sich durch ein hohes Maß an pflegerischer und sozialer Kompetenz aus
| Sie überzeugen in Stresssituationen mit Geduld und Professionalität
| Sie besitzen eine freundliche und zuvorkommende Haltung gegenüber Patienten und Angehörigen
| Sie sind belastbar und anwendungssichere EDV-Kenntnisse runden Ihr Profil ab
Ihre Aufgaben
| Sie sorgen für die Sicherstellung der pflegerischen Betreuung und Versorgung der uns
anvertrauten Patienten, einschließlich deren Dokumentation
| Sie nehmen verantwortlich am gemeinsamen Pflegeprozess teil und gestalten die Stationsabläufe mit
| Sie arbeiten und agieren verantwortungsbewusst und konstruktiv mit Kollegen,
Ärzten und Therapeuten zusammen
Ihre Perspektiven – unsere Angebote
| unbefristete Anstellung und Arbeitszeitflexibilität
| 30 Tage jährlicher Urlaub, plus Zusatzurlaub für Wechselschichtdienste
| die Mitarbeit in einem kollegialen und professionellen Team mit strukturierter Einarbeitung
| Job-Ticket der LVB
| betriebliche Gesundheitsvorsorge, betriebliche Altersvorsorge (ZVK) und VWL
| attraktive, leistungsgerechte tarifliche Vergütung inkl. Sonderzahlung und Leistungsentgelt nach unserem
Haustarif
| regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten in unserem Bildungszentrum
Kontakt
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Sie! . Infektionsschutzgesetz) und das Masern-Virus (gem. Masernschutzgesetz) erfolgen kann. Die Nachweise sind im Einstellungsprozess vorzulegen.