Archivierte Stelle: Gesundheits- und Krankenpflegekraft - Klinik für Strahlentherapie und Radioonkologie (d/m/w; 031/2022) in Leipzig
Archivierte Stelle: Gesundheits- und Krankenpflegekraft - Klinik für Strahlentherapie und Radioonkologie (d/m/w; 031/2022) in Leipzig
Leipzig
ab sofort
Für die Klinik für Strahlentherapie und Radioonkologie besetzen wir folgende Stelle:
Gesundheits- und Krankenpflegekraft (d/m/w)
ab sofort | unbefristet | Vollzeit oder Teilzeit
Ihre Perspektiven – unsere Angebote
- unbefristete Anstellung und Arbeitszeitflexibilität
- 30 Tage jährlicher Urlaub, plus Zusatzurlaub für Wechselschichtdienste
- die Mitarbeit in einem kollegialen und professionellen Team mit strukturierter Einarbeitung
- Job-Ticket der LVB
- betriebliche Gesundheitsvorsorge, betriebliche Altersvorsorge (ZVK) und VWL
- attraktive, leistungsgerechte tarifliche Vergütung inkl. Sonderzahlung und Leistungsentgelt nach unserem Haustarif
- regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten in unserem Bildungszentrum
Ihr Profil
- Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpflegekraft
- Sie konnten idealerweise bereits Berufserfahrung sammeln
- Sie verfügen idealerweise über eine abgeschlossene Fach-Weiterbildung oder sind bereit diese durchzuführen
- Sie zeichnen sich durch ein hohes Maß an pflegerischer und sozialer Kompetenz aus
- Sie überzeugen in Stresssituationen mit Geduld und Professionalität
- Sie besitzen eine freundliche und zuvorkommende Haltung gegenüber Patienten und Angehörigen
- Sie sind belastbar und anwendungssichere EDV-Kenntnisse runden Ihr Profil ab
Ihre Aufgaben
- Sie sorgen für die Sicherstellung der pflegerischen Betreuung und Versorgung der uns anvertrauten Patienten, einschließlich deren Dokumentation
- Sie nehmen verantwortlich am gemeinsamen Pflegeprozess teil und gestalten die Stationsabläufe mit
- Sie arbeiten und agieren verantwortungsbewusst und konstruktiv mit Kollegen, Ärzten und Therapeuten zusammen
Kontakt
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Sie! . Infektionsschutzgesetz) und das Masern-Virus (gem. Masernschutzgesetz) erfolgen kann. Die Nachweise sind im Einstellungsprozess vorzulegen.