Archivierte Stelle: Pädagoge (d/m/w) für die Ausbildung von Notfallsanitäter/innen (234/2022) in Leipzig
Archivierte Stelle: Pädagoge (d/m/w) für die Ausbildung von Notfallsanitäter/innen (234/2022) in Leipzig
Leipzig
ab sofort | unbefristet | in Voll- oder Teilzeit
Zur Erweiterung unseres Ausbildungsangebotes um den Ausbildungsgang „Notfallsanitäter/innen“ an der Medizinischen Berufsfachschule besetzen wir folgende Stelle:
Pädagoge (d/m/w) für die Ausbildung von Notfallsanitäter/innen
ab sofort | unbefristet | in Voll- oder Teilzeit
Ihre Perspektiven – unsere Angebote
- die Mitarbeit in einem engagierten und kollegialen Team mit strukturierten Einarbeitungskonzepte
- 30 Tage jährlicher Urlaub + 2 zusätzliche freie Tage ab 2022
- attraktive, leistungsgerechte tarifliche Vergütung nach unserem Haustarif
- Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
- betriebliche Altersvorsorge (ZVK) und VWL
- Job-Ticket der LVB und vergünstige Parkmöglichkeiten
- Gesundheitsmanagement und betriebliche Sozialleistungen (Personalapotheke u. v. m.)
Ihr Profil
- Sie verfügen über ein abgeschlossenes pädagogisches Studium mit berufs-, erwachsenen-pädagogischem oder gesundheits- oder pflegewissenschaftlichem Schwerpunkt, welches zur Lehre an beruflichen Gesundheitsfachschulen befähigt und haben eine Ausbildung als Rettungsassistent/in oder Notfallsanitäter/in abgeschlossen.
- Sie zeichnen sich durch ein hohes Maß an fachlicher, sozialer und kommunikativer Kompetenz sowie Organisationsvermögen aus.
- Sie verfügen über methodisch-didaktisches Geschick und Unterrichtserfahrung.
- Sie besitzen Kreativität, Eigeninitiative und Motivationstalent.
Ihre Aufgaben
- curriculare Entwicklung des Ausbildungsganges, Konzeption und Entwicklung von Unterrichten
- Unterricht in der Ausbildung und Weiterqualifizierung zu Notfallsanitäter/-innen
- Kursleitung
- Beratung, Anleitung und Begleitung der Auszubildenden in Theorie und Praxis
- konstruktive Zusammenarbeit mit den Partnern der praktischen Ausbildung
Kontakt
Bitte beachten Sie, dass eine Einstellung nur bei Nachweis eines vollständigen Impfschutzes oder einer Kontraindikation gegen COVID 19 (gem. Infektionsschutzgesetz) und das Masern-Virus (gem. Masernschutzgesetz) erfolgen kann. Die Nachweise sind im Einstellungsprozess vorzulegen.