Archivierte Stelle: Technischer Mitarbeiter / Klempner, Sanitär (d/m/w; (T1) 286/2022) in Leipzig
Archivierte Stelle: Technischer Mitarbeiter / Klempner, Sanitär (d/m/w; (T1) 286/2022) in Leipzig
Leipzig
ab sofort | Vollzeit
Die St. Georg Facility Management Gesellschaft mbH schreibt für den Bereich Technik in Leipzig (Standort Eutritzsch) folgende Stelle zur sofortigen Besetzung aus
Technischer Mitarbeiter / Klempner, Sanitär (d/m/w)
ab sofort | Vollzeit
Ihre Perspektiven - unsere Angebote
- die Mitarbeit in einem kollegialen und professionellen Team mit strukturierter Einarbeitung
- hervorragende technische Ausstattung der Arbeitsbereiche
- Job-Ticket der LVB und vergünstigte Parkmöglichkeiten
- betriebliche Gesundheitsfürsorge
- attraktive, leistungsgerechte Vergütung
Ihr Profil
- Sie verfügen über eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Sanitär- und Heizungstechnik bzw. Klima- und Kältemonteur bzw. eine vergleichbare Qualifikation oder entsprechende Berufserfahrung im beschriebenen Aufgabengebiet
- zudem haben Sie idealerweise Gewerke übergreifende Kenntnisse und Fähigkeiten
- Sie zeichnen sich durch eine selbstständige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise aus
- im Arbeitsalltag agieren Sie mit einem ausgeprägtem Organisationsgeschick
- Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit und die Bereitschaft für Weiterbildungen runden Ihr Profil ab
- PKW-Führerschein ist wünschenswert
Ihre Aufgaben
- Betreuung und Steuerung gebäudetechnischer Anlagen in den Liegenschaften des Klinikums (Trinkwasserhygiene, haustechnische Anlagen, krankenhaustypische Medien- und Gebäudetechnik)
- Organisation und Dokumentation
- Durchführung von Serviceaufträgen (Reparatur-, Prüfungs- und Wartungsarbeiten)
Kontakt
Haben wir Ihr Interesse geweckt? . Wir weisen darauf hin, dass anfallende Bewerbungskosten im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung durch uns leider nicht übernommen werden können. Bitte beachten Sie, dass eine Einstellung nur bei Nachweis eines vollständigen Impfschutzes oder einer Kontraindikation gegen COVID 19 (gem. Infektionsschutzgesetz) und das Masern-Virus (gem. Masernschutzgesetz) erfolgen kann. Die Nachweise sind im Einstellungsprozess vorzulegen.